AGB

AGB Stand: 11. Januar 2023

Präambel

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Dienstleister und Kunde erreicht werden.
«Fotograf / Videograf» ist gleichbedeutend mit photoworkers.ch, A. Gemperle und seine Mitarbeiter, Fröschenweidstrasse 2, 8404 Winterthur, Schweiz

I. Definitionen

Fotografische und videografische Arbeit
Der Ausdruck «fotografische videografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen oder Videografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.
Fotograf / Videograf
Der «Fotograf / Videograf» ist die für die Leistung der fotografischen / videografischen Arbeit beauftragte Person.
Kunde
Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische / videografische Arbeit beim Fotografen oder Videografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.
Parteien
Die «Parteien» sind der Fotograf / Videograf und der Kunde.

Exemplar der fotografischen oder videografischen Arbeit / Exemplar
Jede Wiedergabe der fotografischen oder videografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier oder digitale Speichermedien wie Computerfestplatten, Flashdrives, Cloudservern und Socialmedia-Plattformen, gilt als «Exemplar der fotografischen oder videografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. Leistung der fotografischen / videografischen Arbeit

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen / videografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen oder Videografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

Bei der Ausführung der fotografischen / videografischen Arbeit kann der Fotograf oder Videograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

Die Video- und Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische und videografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen / Videografen besorgt.

Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen / videografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

III. Zahlungs- und Lieferkonditionen

Im Allgemeinen
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei gewerblichen Kunden zuzüglich MWSt und bei privaten Kunden inkl. MWSt geschuldet und innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist nach Rechnungsstellung zu bezahlen, üblicherweise 30 Tage oder weniger. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die Video- und Bilddaten im Besitz des Fotografen / Videografen. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von 50.- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben.

Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen / videografischen Arbeit belastet der Fotograf oder Videograf die entstandenen Kosten dem Kunden weiter.

Bei gewerblichen Kunden
Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss II Absatz 4 nicht nach, so hat der Fotograf und Videograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Angebot für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
Diese Regel gelangt auch zur Anwendung, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als einen Tag vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

Bei Privatkunden

Allgemein: Bilddaten sind bei privaten Aufträgen nie automatisch im Fotografenhonorar inbegriffen ausser wenn im Angebot speziell aufgeführt. Das private Copyright für originale Bilddaten kann separat erworben werden und berechtigt nicht zur kommerziellen Verwendung der Bilder.

Hochzeitsfotografie und private Events

Das Honorar ergibt sich aus dem Stundenhonorar mal Anzahl vereinbarter Stunden. Es wird eine Akontosumme von 50% des Angebots verlangt. Das Resthonorar wird in nach dem Anlass in Rechnung gestellt zur Zahlung innert 30 Tagen.


Fotoshooting - ohne Onlineanmeldung
Bei Fotoshootings verpflichtet sich der Privatkunde nach der Anmeldung zur Bezahlung einer Akontosumme von mindestens Fr. 150.- bei Fotoshootings, welche ihm an seine Restzahlung, die er unmittelbar nach dem Fotoshooting in bar zu leisten hat, angerechnet wird. Meldet sich der Privatkunde mindestens 8 Tage vor dem Fotoshooting ab, so erhält er seine geleistete Akontozahlung vollständig zurückerstattet. 


Fotoshooting - mit online Anmeldung
Kunden, die sich online für ein Fotoshooting beim Fotografen anmelden, verpflichten sich in jedem Fall zur Zahlung des vereinbarten Honorars. Der Fotograf kann nach eigenem Ermessen bei entschuldbaren Absenzen bei Zahlung per Rechnung dem Kunden einen Gutschein ausstellen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird eine allfällige Gutschrift auf dieselbe Kreditkarte gemacht abzüglich einer Bearbeitungs- und Spesengebühr.

Bestellungen - nicht online
Der Kunde verpflichtet sich zur Vorauszahlung des gesamten Betrages, wenn vereinbart wurde, dass dem Kunden das Produkt zugestellt werden soll. Der Fotograf verpflichtet sich die fotografische Arbeit innert zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Holt der Kunde das Produkt beim Fotografen selber ab, so hat der Kunde den gesamten Betrag in Bar zu leisten.

Bestellungen - Online
Erfolgt bei Kunden, die online bestellen, die Bezahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, so wird ihre Bestellung annulliert. Erfolgt die Bezahlung innert der angegebenen Frist, so verpflichtet sich der Fotograf die fotografische Arbeit innert zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Der Kunde kann jederzeit unter Bezahlung der bereits entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.


IV. Pflichten des Kunden nach Bezahlung der fotografischen / videografischen Arbeit

Bereits bezahlte fotografische / videografische Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden. Wird eine fotografische / videografische Arbeit später als ein Jahr nach dem Kauf in Anspruch genommen, so ist ein eventuell erfolgter Preisaufschlag auf diese fotografische Arbeit zusätzlich zu bezahlen.

V. Gutscheine und Spezialangebote

Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, haben so viel Wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet.
Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden.

VI. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen / Videografen. Wird ein anderer Erfüllungsort bestimmt, reisen Exemplare der Arbeit auf Gefahr des Empfängers.

VII. Haftung des Fotografen / Videografen

Der Fotograf / Videograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 3 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.

VIII. Gewährleistungsansprüche

Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen / Videografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen oder Videografen.

IX. Rücksendungen von Produkten

Eine Rücksendung von physischen Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen / Videografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter Beilage einer genauen Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.

X. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

Im Allgemeinen
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung (Copyright) der fotografischen oder videografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Der gewerbliche Kunde soll wo immer möglich bei der bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen / Videografen in geeigneter Form erwähnen.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

Rechte Dritter
Wenn der Kunde dem Fotografen / Videografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen und/oder videografischen Arbeit zu fotografieren oder filmen sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild machen will.

Wenn der Kunde dem Fotografen oder Videografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, fotografiert oder gefilmt werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild oder Film dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen oder videografischen Arbeit machen will.

Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen / Videografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

XI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Gewerbliche Kunden
Der gewerbliche Kunde kann bei der Auftragsvergabe ausschliessen lassen, dass die fotografische oder videografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen / Videografen (insbesondere Webauftritte und soziale Medien) verwendet werden darf. Wird die vorher genannte Eigenwerbung nicht ausdrücklich rechtzeitig ausgeschlossen, gilt die Veröffentlichung zur Eigenwerbung als erlaubt. Der Fotograf / Videograf behält weiter das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen / Videografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen / Videografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
Im Falle der Verwendung der fotografischen oder videografischen Arbeit durch den Fotografen / Videografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf / Videograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

Privatkunden
Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zur Eigenwerbung des Fotografen verwendet werden darf, sofern der Privatkunde nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Bilder Einwände dagegen erhebt.
Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Privatkunden.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotostudios photoworkers.ch Andreas Gemperle, 8404 Winterthur, Schweiz. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.